Menschenrecht Wasser

Wasser ist Menschenrecht

Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Bolivien und 33 andere Staaten haben die Resolution 64/292 in die Vollversammlung eingebracht. Das Recht auf Wasser ist allerdings damit noch nicht rechtlich einklagbar.

Das Menschenrecht auf Wasser in der Post-2015-Agenda

Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung wurde in den Entwurf der „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ der UN (Post 2015-Agenda) aufgenommen: „We envisage […]. A  world where we reaffirm our commitments regarding the human right to safe drinking water and sanitation and where there is improved hygiene” (https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/7891Transforming%20Our%20World.pdf)

Der Aufruf von Global Water Justice, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in die Post-2015-Agenda zu integrieren, wurde von weltweit 621 Organisationen mitgetragen. Zu den Unterstützerorganisationen aus Deutschland gehören der Berliner Wassertisch, Wasser in Bürgerhand, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, FIAN, ver.di und die GRÜNE LIGA. Ein entsprechender Brief wurde am 8. Mai 2015 an alle Botschafter bei der UN versandt.

Europäische Bürgerinitiative zum Menschenrecht Wasser

Am 1. April 2012 reichte der Dachverband der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften EPSU die Initiative Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!“ bei der EU ein.

Sie fordert eine garantierte Wasserver- und Abwasserentsorgung in der EU, ein Verbot der Liberalisierung des Wassermarktes und den verstärkten Einsatz der EU für den weltweiten Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung. Ziel ist die Bereitstellung eines universellen Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung und der Erhalt der begrenzten Wasserressourcen für zukünftige Generationen.

Das Europäische Bürgergehren „Wasser ist Menschenrecht“ fand in Deutschland eine enorme Resonanz: Insgesamt 1.380.000 Unterschriften wurden zusammengetragen, davon rund eine Million Online-Unterschriften. Bei der öffentlichen Übergabe der Unterschriften an den Leiter des Bundesverwaltungsamtes in Köln am 13. September 2013 steuerte Michael Bender eine Grußadresse bei. In insgesamt 13 EU-Mitgliedsstaaten wurde das erforderliche Quorum erreicht.

Die EU-Bürgerinitiative zum Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung geht somit als erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative in die Geschichte ein!

Hintergrundinformationen sind bei ver.di unter www.wasser-ist-menschenrecht.de zu finden.

Berliner Volksentscheid für Offenlegung der Verträge zur Privatisierung der Wasserbetriebe

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Für die dazu vom Senat von Berlin mit den Konzernen RWE Aqua und Veolia Wasser geschlossen Verträge wurden der Geheimhaltung vereinbart.

Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ wollte mit der Volksinitiative und dem Volksbegehren Unser Wasser die Offenlegung der Geheimverträge per Gesetz erreichen. Erst hierdurch könnten die Voraussetzungen für eine unabhängige und öffentliche Kontrolle geschaffen werden. Denn: Solange die Geheimverträge nicht angefochten werden, bestehen die Konzerne auf ihren vertraglich garantierten Gewinnen, so die Initiatoren.

Am 13. Februar 2011 stimmten 678.507 Wähler für die Offenlegung der Verträge, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem Land Berlin und den privaten Investoren abgeschlossen wurden. Bei diesem ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheid stimmten unglaubliche 98,2 % für den Gesetzentwurf des Berliner Wassertischs. Die GRÜNE LIGA war die zentrale Anlaufstelle der Volksinitiative Unser Wasser.

Weitere Informationen stehen auf den Webseiten www.berliner-Wassertisch.net und

Am 22. März 2015 wird zum Welttag des Wassers am Brandenburger Tor voraussichtlich die Berliner Wassercharta vorgestellt.

20 Umzugskisten mit Unterschriften zur europäischen Bürgerinitiative Menschenrecht Wasser bei der Übergabekundgebung in Köln. Über 1 Million Unterschriften gingen darüber hinaus online ein.
Wie würde Justitia auf dem Berliner Verfassungsgerichtshof entscheiden? Für das Wasser und die Rechtmäßigkeit eines Volksbegehrens oder für die Renditegarantien der Investoren?